Das Bundesgesundheitsministerium hat zur Pandemie-Vorsorge für Herbst und Winter neue Corona-Regeln erlassen, die ab dem 01.10.2022 gelten. Mit den neuen Regeln wird das Tragen einer FFP2-Maske auch beim Besuch einer Arztpraxis vorgeschrieben. Weitere Details zu den neuen Corona-Regeln finden Sie unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/ifsg/faq-ifsg.html

Warnung der Gesundheitsbehörden
Corona-Virus

Verhaltensregeln zum Betreten der Praxis:
Zur Vermeidung einer Infizierung mit dem Corona-Virus bitten wir Sie,
1.    sich mit dem hier aufgestellten Desinfektionsmittelspender die Hände zu desinfizieren
und erst dann
2.    die Klingel der Praxis zu betätigen.
Erst danach wird die Tür geöffnet.
3. Bitte betreten Sie die Praxis nur mit Mundschutz
Diese Maßnahmen ergreifen wir zu Ihrem und unserem Schutz vor weiterer Ansteckung mit dem Corona-Virus.
Bitte beachten Sie auch den nebenstehenden Hinweis der Gesundheitsbehörden.

Haben Sie Symptome, die auf einen Corona-Virus deuten?
Haben Sie hohes Fieber, Husten, Schnupfen?
Hatten Sie Kontakt mit einem Menschen, bei dem das Virus in einem Test nachgewiesen wurde?
Haben Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten?

Dann rufen Sie uns bei einer Hauterkrankung bitte nur an
und betreten unsere Praxis bitte nicht.